20.4 Fazit: Strafe nach Berücksichtigung der Täterkomponenten Die gestützt auf die Tatkomponenten auf 80 Strafeinheiten festgesetzte Strafe wird nach den voranstehenden Überlegungen zu den Täterkomponenten um 10 Strafeinheiten auf insgesamt 90 Strafeinheiten erhöht.