In der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte an, es gehe ihm gesundheitlich schlechter als im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Er habe dauernd Bronchienschmerzen und Brustbeschwerden, ständig eine Grippe, Husten und Schnupfen, könne aber am Morgen aufstehen (pag. 19 571, Z. 37 ff.). Zudem habe er im Sommer 2017 bereits den dritten Hinterwandinfarkt erlitten, worauf er zwei «Stents» habe setzen müssen (pag. 19 572, Z. 27 f.). Weiter führte er aus, er könne seinen Lebensunterhalt mittlerweile wieder ohne Sozialhilfe bestreiten, obwohl er nicht vermögend sei (pag. 19 571, Z. 22 f.).