20. Täterkomponenten 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 18 198, S. 8 der Urteilsbegründung): Gemäss eigenen Angaben vom 18. Januar 2017 sei A.________, geb. A.________ 1954, in Leissigen BE bei Pflegeeltern aufgewachsen. Nach neun Jahren Primarschule habe er eine Lehre als Kaminfeger gemacht und sei dann bei diversen Arbeitgebern tätig gewesen. Er sei auch im Ausland gewesen, in Westafrika, Kanada oder auch in Deutschland, wo er als Gastronom tätig gewesen sei.