Wichtig war ihm einzig, dass er das Geld so schnell wie möglich loswurde. Es war nämlich seine grösste Sorge, mit dem Sozialamt Probleme zu kriegen – nota bene nicht mehr unterstützt zu werden –, weil plötzlich über CHF 100'000.00 auf seinem Konto lagen. Auch dies ist allerdings neutral zu gewichten. 19.1.4 Vermeidbarkeit der Verletzung des betroffenen Rechtsguts Der Beschuldigte wäre durchaus in der Lage gewesen, sich rechtskonform zu verhalten und beispielsweise an die Polizei zu gelangen oder Dritte zu Rate zu ziehen. Dies wirkt sich jedoch ebenfalls neutral aus.