19.1.2 Verwerflichkeit des Handelns / Art und Weise der Herbeiführung des Erfolgs Der Beschuldigte versuchte mehrfach, das auf seinem Konto deponierte Geld zu beziehen. Als weder der Bezug des Gesamtbetrages noch der Bezug von Teilen davon möglich war, überwies er den Betrag rund hälftig aufgeteilt an zwei ihm komplett fremde Personen. Dies kann allerdings nicht als besonders raffiniert oder