Danach gelangte er an die Kantonspolizei Zürich und erstattete Anzeige im Zusammenhang mit dieser Geldüberweisung. Zusätzlich informierte er seine Hausbank und teilte dieser mit, Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Dass sich Oliver Grosse damit entscheidend anders als der Beschuldigte verhielt, bedarf keiner weiteren Ausführungen (vgl. pag. 18 106 ff.). Susanne Kasack, die ebenfalls einen Arbeitsvertrag mit der