Dasselbe gilt bezüglich Doris Aeby-Eggertswyler, die wesentlich jünger und unerfahrener ist als der Beschuldigte und sich zudem in schwierigen Lebensumständen befand. Im Unterschied zum Beschuldigten hatte sie denn auch keinen Lebenspartner, der sie im Verlauf der Angelegenheit auf die Unseriosität aufmerksam machte (vgl. pag. 19 440). Der Vollständigkeit halber sei schliesslich festgehalten, dass auch der Fall «Oliver Grosse» offensichtlich anders gelagert ist als der Vorliegende.