Thomas Gerber verhielt sich damit anders als der Beschuldigte, ermöglichte er doch die Einziehung eines Teilbetrages. Zudem ist beachtlich, dass es sich bei Thomas Gerber mit Jahrgang 1991 um einen deutlich jüngeren und weniger erfahrenen Mann als dem Beschuldigten handelt (vgl. pag. 18 111 ff. und pag. 18 130). Dasselbe gilt bezüglich Doris Aeby-Eggertswyler, die wesentlich jünger und unerfahrener ist als der Beschuldigte und sich zudem in schwierigen Lebensumständen befand.