Gerber erkannte gemäss eigenen Angaben (wie der Beschuldigte) ab dem Moment des Geldeingangs auf seinem Konto und der Aufforderung, dasselbe bar zu beziehen und auf postalischem Weg nach Russland zu versenden, dass die Sache «faul» sein muss. Im Unterschied zum Beschuldigten, der das Geld anweisungsgemäss weiter überwies, deponierte Thomas Gerber entgegen der Anweisung der mutmasslichen Arbeitgeberin einen Teil davon bei sich Zuhause und übergab diesen später der Polizei. Thomas Gerber verhielt sich damit anders als der Beschuldigte, ermöglichte er doch die Einziehung eines Teilbetrages.