Entgegen der Auffassung von Fürsprecher B.________ weisen die Fälle «Thomas Gerber» und «Doris Aeby-Eggertswyler», in denen die Verfahren mangels subjektiven Tatbestands eingestellt bzw. nicht an die Hand genommen wurden, keine namhafte Analogien mit dem vorliegenden Fall auf. Thomas Gerber erkannte gemäss eigenen Angaben (wie der Beschuldigte) ab dem Moment des Geldeingangs auf seinem Konto und der Aufforderung, dasselbe bar zu beziehen und auf postalischem Weg nach Russland zu versenden, dass die Sache «faul» sein muss.