verwiesen werden. Danach wusste der Beschuldigte seit der Mitteilung von Franziska Riethmann vom 9. November 2016, wonach CHF 125‘910.00 auf sein Konto überwiesen worden seien und der gleichzeitig erfolgten Aufforderung, den Betrag bar zu beziehen und die Bank über den Hintergrund der Zahlung anzulügen, dass die Angelegenheit nicht legal sein konnte. Insbesondere aufgrund der Höhe der Summe sowie den Bestrebungen der mutmasslichen Arbeitgeberin, die Transaktion möglichst rasch und heimlich durchzuführen, musste er erkennen, dass die Gelder nicht lediglich aus einer bagatellhaften Straftat herrühren konnten.