Zur Verlängerung des „paper trail“ sind somit vorliegend mehrere Verschleierungshandlungen hinzugetreten, welche darauf abzielten, die Einziehung des Geldes zu vereiteln. Die Kombination der verschiedenen Verschleierungselemente war geeignet, die Einziehung des Geldes deutlich zu erschweren bzw. vorliegend weitgehend zu verunmöglichen und es liegt Geldwäscherei vor.