Das ist bzw. war auch Zweck der gewählten Vorgehensweise. Genau deswegen musste das Geld, wenn ein Barbezug auf einem ersten Empfängerkonto aus irgendwelchen Gründen nicht möglich war, schnellstmöglich weiterüberwiesen werden, um die Strafverfolgungsbehörden möglichst lange davon abzuhalten, das Geld bzw. die Gelder zu sperren und doch noch zu Bargeld zu kommen. Zur Verlängerung des „paper trail“ sind somit vorliegend mehrere Verschleierungshandlungen hinzugetreten, welche darauf abzielten, die Einziehung des Geldes zu vereiteln.