Konten Dritter (4) bei anderen Banken überwiesen. Damit war der Geldfluss zwar (jedenfalls zunächst) nachverfolgbar, aber – auch bei sehr schnellem Reagieren der Geschädigten – nur mit zeitlicher Verzögerung und aufgrund des Splittings mit doppeltem Aufwand bzw. aus Sicht der unbekannten Täterschaft mit einer grösseren Chance, die Gelder aufgrund der kleineren Beträge in bar beziehen zu können bzw. mit einer Risikoverteilung. Zudem wirkte durch das Splitting der je verbleibende Betrag auch weniger verdächtig.