30 Was die Tathandlung anbelangt, so ist beweismässig erstellt, dass A.________ die auf seinem Konto eingegangenen CHF 125‘910.00 im Umfang von CHF 60‘000.00 auf ein Konto von Thomas Gerber und Alexandra Kümin und im Umfang von CHF 65‘710.00 auf ein Konto von Susanne Kasack überwies, wobei alle drei Konten inländische Konten sind.