O., Art. 305bis N 11 f.). Schwierig zu beantworten ist die Frage, wie viel Distanz vom Delikt die Kontamination der fraglichen Werte erträgt. […]. Ersatz- oder Surrogatgeldwäscherei gehört zum Kern des Tatbestands und muss strafbar sein […] (STEFAN TRECHSEL / MARK PIETH, a.a.O., Art. 305bis N 14).