Das stellte A.________ zur Verfügung: ein normales Konto bei einer normalen Schweizer Bank lautend auf einen unbescholtenen Schweizer Bürger. Damit hat er objektiv besehen offensichtlich die Tat gefördert, d.h. zu deren Gelingen beigetragen. Die Transaktion mit den entsprechenden Empfänger- Kontodaten erregten keinen Verdacht und die geschädigte Valiant Bank löste die Überweisung der Gelder ohne Weiteres aus.