Beweismässig erstellt ist wie ausgeführt, dass er der unbekannten Täterschaft im Rahmen des Vertrages vom 3. November 2016 seine Kontodaten bekanntgab, zwecks Lohnüberweisung und Entgegennahme von aus Immobiliengeschäften stammenden Geldern, tatsächlich aber zwecks Entgegennahme von aus strafbarer Handlung stammenden Geldern und Weiterleitung auf postalischem Weg ins Ausland. Damit die Abbuchung der Gelder bei der geschädigten Bank gelang bzw. diese keinen Verdacht schöpfte, benötigte die unbekannte Täterschaft ein möglichst unverdächtiges Empfängerkonto. Das stellte A.______