Sie wirkte somit unbefugt auf einen Datenverarbeitungsprozess ein, wodurch bei der die Napf-Kräuter GmbH schadlos haltenden C.________ AG ein Vermögensschaden eintrat. Auch der (direkte) Vorsatz und die Absicht ungerechtfertigter Bereicherung sind offensichtlich gegeben und zwar bei der unbekannten Täterschaft, die A.________ dazu veranlasst hatte, sein Konto als