Dass die Haupt- bzw. Vortat gegeben ist, braucht nicht viele Worte: mit Hilfe des Trojaners „RETEFE“ wurde durch eine unbekannte Täterschaft offensichtlich unbefugt auf den Computer der Napf-Kräuter GmbH eingewirkt und eine E-Banking-Sitzung übernommen. Im Rahmen dieser übernommenen E- Banking-Sitzung wiederum nahm die unbekannte Täterschaft ohne Zustimmung der Kontoinhaberin eine Vermögensverschiebung vor: vom Konto der Napf-Kräuter GmbH überwies sie CHF 125‘910.00 auf das Konto von A.________. Sie wirkte somit unbefugt auf einen Datenverarbeitungsprozess ein, wodurch bei der die Napf-Kräuter GmbH schadlos haltenden C._____