Der neu geschaffene Tatbestand des Computerbetrugs wurde bewusst in enger Anlehnung an den klassischen Betrugstatbestand formuliert […] (STEFAN TRECHSEL / DEAN CRAMERI in: Trechsel / Pieth (Hrsg.), Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 3. Auflage, Art. 147 N 1).