Aufgrund der Bestrebungen von Franziska Riethmann resp. der «Cleam Immobilien AG», die Transaktion möglichst rasch und heimlich durchzuführen sowie des ihrerseits auf den Beschuldigten ausgeübten Drucks und der Höhe der fraglichen Summe, musste der Beschuldigte erkennen, dass es sich bei der besagten Angelegenheit nicht um eine Bagatelle, sondern um ein strafrechtlich relevantes Geschäft von erheblicher Tragweite handelte. Er realisierte oder hätte zumindest realisieren müssen, dass es sich bei den auf seinem Konto eingegangenen CHF 125‘910.00 um «heisse Kohle», d.h. um Geld deliktischer Herkunft handelt.