an den Verkäufer/Vermieter/Inhaber des Immobilienobjekts weiterzuleiten. Zudem wurde ihm in dieser Zeitspanne bekannt gegeben, dass die Transaktionen unverzüglich erfolgen sollten und Verspätungen mit einer «Busse» in der Höhe von 10% der eingelangten Summe geahndet würden. Der Beschuldigte konnte das Geschäftsmodell der «Cleam Immobilien AG» zu diesem Zeitpunkt nicht nachvollziehen und er begann zunehmend an der Seriosität der Angelegenheit zu zweifeln. Seine Zweifel waren jedoch noch nicht derart erheblich, dass sie bereits als Wissen