So sollte er beispielsweise ein im Verhältnis zum Arbeitsaufwand exorbitant hohen Lohn erhalten, zudem erfolgte die Anstellung trotz hoher Verantwortung ohne Vorstellungsgespräch oder sonstigen Massnahmen zur Überprüfung seiner Person, weiter waren der Arbeitsvertrag und die E-Mails der angeblichen «HR-Managerinnen» Sonja Müller und Franziska Riethmann sprachlich schlecht und sein Pflichtenheft unklar. Zwar konnte der Beschuldigte bei Vertragsschluss (noch) nicht erkennen und damit auch nicht billigen, dass er sich durch die Angabe seiner Bankverbdingung an einem Vermögensdelikt, dessen Grundzüge er zwei-