Rechtserheblicher Sachverhalt Am 3. November 2016 schlossen der Beschuldigte und die «Cleam Immobilien AG» einen Arbeitsvertrag, wobei der Beschuldigte der mutmasslichen Arbeitgeberin seine private Bankverbindung angab. Als geschäfts- und lebenserfahrener 62- jährigen Mann mussten ihm bereits in diesem Zeitpunkt mehrere Dinge seltsam vorkommen.