03 055). Obwohl der Beschuldigte hinreichend Zeit gehabt hätte, beispielsweise Abklärungen zur Seriosität der «Cleam Immobilien AG» zu treffen, Dritte zu Rate zu ziehen oder die Polizei zu informieren, schlug er sämtliche Alarmzeichen in den Wind, setzte sich über sein mulmiges Gefühl hinweg und befolgte die Anweisungen seiner mutmasslichen Arbeitgeberin. Gemäss eigenen Aussagen habe er «das Zeug [Geld]» aus Angst vor Problemen mit dem Sozialamt, «so schnell wie möglich auf irgendeine ‹Geissart› weghaben» wollen (pag. 19 576, Z. 4). Er sei gar nie auf die Idee gekommen, zur Polizei zu gehen (pag. 18 158, Z. 306) oder das Geld an den Absender, die «Napf-Kräuter GmbH», zu retournieren.