Damit bestätigte der Beschuldigte erneut, dass ihm seine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag durchaus bekannt waren. Am 11. November 2016 wurden die Gelder aufgeteilt in zwei Tranchen an die Drittpersonen (Thomas Gerber/Alexandra Kümin und Susanne Kasack), mit denen weder der Beschuldigte noch der Absender – die «Napf- Kräuter GmbH» – irgendeine Beziehung hatten, überwiesen (pag. 03 055).