Zudem solle der Beschuldigte im Kommentar zu den Überweisungen «Immobiliengeschäft» schreiben (pag. 03 054). Um 19.31 Uhr fragte der Beschuldigte Franziska Riethmann per E-Mail, wer die Spesen, die er heute gehabt habe, bezahle und ob er CHF 200.00 plus CHF 50.00 abziehen könne (pag. 03 056). Hierauf antwortete Franziska Riethmann erst am nächsten Tag, dem 11. November 2016 und erklärte, dass die Fahrspesen bei der Erledigung nächster Aufträge übernommen bzw. zusätzlich auf sein Konto überweisen werden würden (pag. 03 056). Der Kontoauszug des Beschuldigten (pag.