Rund 40 Minuten später (um 13.52.08 Uhr) schrieb Franziska Riethmann dem Beschuldigten nochmals, er solle sich in Bern an eine «grosse Filiale Raiffeisenbank» wenden. In grossen Städten habe man zu solchen Beträgen keine Fragen (pag. 03 047). Um 13.55.08 Uhr teilte der Beschuldigte Franziska Riethmann mit, dass er nochmals bei der Bank nachgefragt habe. Diese wolle wissen, wofür und von wem das Geld sei. Er müsse einen Beleg vorweisen und könne höchstens einen Betrag von CHF 10'000.00 abheben. Die Überweisung auf ein anderes Konto sei allerdings kein Problem (pag.