Zur Frage, wozu das mit Erhalt der E-Mail vom 9. November 2016 erlangte Wissen den Beschuldigte veranlasste Obwohl der Beschuldigte – wie hiervor ausgeführt – wusste, dass die Angelegenheit «lusch» ist, befolgte er Franziska Riethmanns Anweisungen. Er erkundigte sich am Morgen des 10. November 2016 bei seiner Hausbank, der «Raiffeisenbank Schwarzwasser», ob er die auf seinem Konto eingegangenen CHF 125'910.00 bar beziehen könne.