03 037), solle aber schon heute die Bank anrufen und die Abhebung ankündigen, damit diese das Geld für ihn vorbereiten und reservieren könne (pag. 03 038). Die Kammer ist – wie nachfolgend dargetan wird – in Übereinstimmung mit der Vorinstanz und der Staatsanwaltschaft überzeugt, dass der Beschuldigte (spätestens) ab Erhalt dieser E-Mail vom 9. November 2016 erkennen musste, dass das Geschäftsmodell der «Cleam Immobilien AG» und damit sein neuer Job einen illegalen Hintergrund hatten.