Umso weniger konnte er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses erkennen, dass er durch die Angabe seiner Bankverbindung ein Vermögensdelikt der «Cleam Immobilien AG» begünstigen wird. Schliesslich konnte er bis zur konkreten Ankündigung der ersten Geldüberweisung vom 9. November 2016 nicht wissen, um was für Summen es gehen und wohin er das Geld weiterleiten müssen wird.