_ behauptet – auf ein zunächst unauffälliges, auf einer renommierten Plattform aufgeschaltetes Stelleninserat hin bei der «Cleam Immobilien AG» beworben. Nach der Zustellung des Arbeitsvertrags und der darauffolgenden Mailkorrespondenz hätten sich bei ihm aus den genannten Gründen aber Fragezeichen hinsichtlich der Seriosität der Angelegenheit ergeben müssen. Die Kammer ist allerdings der Auffassung, dass er bis zum 9. November 2016 noch nicht mit der Einbindung in illegale Handlungen rechnen musste (vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziff. 13.3 hiernach).