18 Aufforderung der angeblichen Arbeitgeberin, der Beschuldigte solle die Bank bei Fragen betreffend Bezugszweck anlügen, erwähnt (vgl. pag. 03 037). Des Weiteren kann auf die voranstehenden Ausführungen unter Ziff. 13.2.1 und 13.2.2 verwiesen werden. Der Beschuldigte selbst gab wiederholt an, er habe das Geschäftsmodell der «Cleam Immobilien AG» nicht nachvollziehen können, es sei ihm nicht klar gewesen, was eigentlich seine Aufgabe gewesen wäre (pag. 18 153, Z. 141 ff.; pag. 18 155, Z. 184 ff.; pag. 19 575, Z. 4 ff.).