03 018, Z. 139). Eine effektiv seriöse Firma würde dies nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht tun. Unverständlich musste ihm schliesslich die Ziff. 3.1.5 des Arbeitsvertrages (pag. 03 028) vorkommen, die eine Geschäftsabwicklung innert 24 Stunden vorsah, was insbesondere für Immobiliengeschäfte sehr schnell und folglich ungewöhnlich ist, und regelte, dass das Geld aus einem Immobilienkauf, welches vom Käufer an den Verkäufer geht, sobald auf dem Bankkonto des Beschuldigten eingetroffen, zum Vermögen der «Cleam Immobilien AG» gehöre. Der Beschuldigte will diese Auffälligkeiten nicht bemerkt haben, vermochte dies allerdings nicht plausibel zu erklären.