19 574, Z. 25 ff.). Auf erneuten Vorhalt entgegnete er, er könne dazu nichts sagen, er habe damals einfach vom Sozialamt weg gewollt (pag. 19 574, Z. 31 ff.). Weiter enthielten sowohl der Arbeitsvertrag als auch die E-Mails von Sonja Müller und Franziska Riethmann enthielten viele sprachliche Fehler, die für eine Unternehmung mit einem Renommee wie dem angepriesenen atypisch sind. Der Beschuldigte gab auf Vorhalt gewisser E-Mailnachrichten in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu, sie seien in schlechtem Deutsch verfasst (pag. 19 573, Z. 30 ff. und pag. 19 577, Z. 8 ff.). Das Argument von Fürsprecher B.___