03 018, Z. 157 f.). Auffällig war weiter der in Aussicht gestellte Monatslohn von CHF 2‘400.00 nebst Spesen bei einem Arbeitsaufwand von täglich ungefähr ein bis zwei Stunden (vgl. Ziff. 3.1.3 des Arbeitsvertrags; pag. 03 028). Auf einen Achtstundentag umgerechnet hätte der Beschuldigte damit fast CHF 10‘000.00 pro Monat verdient, ohne gross etwas dafür tun zu müssen. Seltsamerweise stand im Arbeitsvertrag zudem nicht, ob es sich beim besagten Lohn um den Netto- oder Bruttolohn handelte. Auch fällt auf, dass der Lohn gemäss E-Mail von Sonja Müller vom 2. Februar 2016 (pag.