Sie stellte ihm den Arbeitsvertrag innert 24 Stunden zu, ohne dass zuvor ein mündliches Vorstellungsgespräch stattgefunden hätte, wie es bei einer vertrauensvollen Arbeit, die eine gewisse Zuverlässigkeit erfordert, jedenfalls normal gewesen wäre. Ausser einer elektronisch zugestellten ID-Kopie hatte die «Cleam Immobilien AG» keinerlei Informationen zur Person des Beschuldigten. Der Beschuldigten räumte hierzu in der ersten polizeilichen Einvernahme ein, er habe sich über das Vorgehen der «Cleam Immobilien AG» gewundert, hätte er mit dem auf seinem Konto eingegangenen Geld doch einfach abhauen können (pag. 03 018, Z. 157 f.).