16 ausgeführt werden. Sobald eine Zahlung auf seinem Konto eingegangen sei, habe er sie darüber zu informieren, den Betrag auf der Bank abzuheben und sodann ihre weiteren Anweisungen abzuwarten (pag. 03 036). Nach diesen Ausführungen steht ausser Frage, dass der Beschuldigte aus dem Arbeitsvertrag sowie der Mailkorrespondenz die notwendigen Rückschlüsse ziehen konnte, um festzustellen, dass nicht nur Lohn, sondern auch «Kundengelder» auf sein Konto überwiesen werden sollten.