03 033), kam der Beschuldigte prompt nach (pag. 03 034). Er erklärte dazu in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, er habe seine Bank angerufen, um abzuklären, ob er Geld beziehen könne, worauf man ihm gesagt habe, er könne alles abheben (pag. 18 155, Z. 188 ff.). Am 8. November 2016 teilte Franziska Riethmann dem Beschuldigten schliesslich mit, Aufträge müssten unverzüglich und blitzschnell