Mit E-Mail vom 7. November 2016, 10.59 Uhr bat Franziska Riethmann den Beschuldigten, zu überprüfen und ihr gegenüber zu bestätigen, dass sein Bankkonto «nicht geschlossen» sei und problemlos funktioniere. Es dürften weder Kontopfändung noch Schulden oder Daueraufträge vorliegen, damit die Bank die Kundenzahlungen nicht automatisch sperren bzw. von deren Weiterleitung an die Gläubiger absehen werde (pag. 03 032). Rund zehn Minuten später schickte Franziska Riethmann dem Beschuldigten erneut eine E-Mail, diesmal mit folgender Anweisung (pag. 03 033): Rufen Sie bei Ihrer Bank an und erkundigen Sie sich danach, welchen Betrag Sie am Schalter in bar pro Tag abheben dürfen.