Demgegenüber verpflichtete sich die «Cleam Immobilien AG» gemäss Ziff. 3.2.3 des Arbeitsvertrages, dem Regionalvertreter eine Provision von monatlich CHF 2'400.00 zu bezahlen. Am 4. November 2016, 9.47 Uhr ersuchte eine gewisse Franziska Riethmann namens der «Cleam Immobilien AG» den Beschuldigte per E-Mail zu prüfen, ob seine Kontodaten und die Telefonnummer richtig angegeben seien (pag. 03 030). Mit E- Mail vom 4. November 2016, 16.04 Uhr teilte Franziska Riethmann dem Beschuldigten sodann insbesondere Folgendes mit (pag. 03 031): Unsere Gesellschaft hat hohe Standarte und schätzt maximal schnelle Bearbeitung der Aufträge. Das ist unser Weg zum Erfolg.