14 Im Arbeitsvertrag (pag. 03 027 ff.) hiess es unter der Ziff. 3 zu den «Pflichten der Parteien» insbesondere: Der Regionalvertreter verpflichtet sich […] die folgenden Daten zur Verfügung zu stellen und zu bestätigen: […] Bankverbindung […] um Empfang von Banküberweisungen von Kunden und das Gehalt zu sichern.