Weiter stellte Sonja Müller dem Beschuldigten in derselben E-Mail in Aussicht, die «Cleam Immobilien AG» werde ihm innerhalb von 24 Stunden den Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorlegen. Mit E-Mail vom 3. November 2016, 13.45 Uhr informierte Sonja Müller den Beschuldigten, die «Cleam Immobilien AG» habe seine Anmeldung geprüft und sie «seien fertig, ihm die Stelle anzubieten». Im Anhang finde er den Arbeitsvertrag, den er «voll- und unterschreiben» per E-Mail oder Fax retournieren solle (pag. 03 025).