19 573, Z. 15 ff.). Auf Frage, wie es ihm vorgekommen sei, dass er gemäss Arbeitsvertrag für eine Teilzeitstelle von täglich ca. ein- bis zwei Stunden Aufwand einen Lohn von CHF 2‘400.00 zuzüglich Spesen hätte erhalten sollen, erklärte der Beschuldigte, dies sei ihm im Zeitpunkt des Vertragsschlusses überhaupt nicht komisch und verdächtig vorgekommen. Viele Arbeitgeber würden nur gewisse Stellenprozente ausschreiben. Ausserdem habe er ausgerechnet, was er vom Sozialamt für seine Arbeitsbemühungen bekomme und sei dabei auf deutlich weniger gekommen (pag. 19 573 f., Z. 42 ff.).