10. Bestrittener Sachverhalt und Beweisfragen Bestritten und beweismässig zu klären ist einerseits, ob der Beschuldigte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der «Cleam Immobilien AG» wusste oder zumindest für höchstwahrscheinlich hielt, dass er durch die Angabe seiner Bankverbindung im Arbeitsvertrag eine – ihm zweifelsohne nicht im Detail bekannte – Straftat gegen das Vermögen unterstütze bzw. unterstützen werde. Andererseits ist bestritten und beweismässig zu beurteilen, ob der Beschuldigte wusste oder annehmen musste, dass der am 10. November 2013 auf seinem Kon-