am 10. November 2016 per Mail an die angebliche Cleam Immobilien AG weiter und wurde von dieser angewiesen, demzufolge den höchstmöglichen Betrag zu beziehen und zu versuchen, den Restbetrag bei einer anderen, grösseren Filiale abzuheben. A.________ fragte deswegen offenbar nochmals bei der Bank nach und hielt dann gegenüber der angeblichen Cleam Immobilien AG zusammengefasst fest, dass er maximal CHF 10‘000.00 in bar beziehen könne und die Bank misstrauisch werde und Fragen stelle. Nachdem inzwischen bereits mehrere Stunden vergangen waren, wies die angebliche Cleam Immobilien AG A.__