Nachdem A.________ das Geld erhalten hatte, erkundigte er sich auftragsgemäss bei seiner Raiffeisenbank Schwarzwasser, wie viel Geld er in bar beziehen könne. Diese verweigerte ihm die Barauszahlung der CHF 125‘910.00 mit Hinweis auf Sicherheitsbedenken und den Umstand, dass man nicht so viel Bargeld vorrätig habe. Diese Auskunft leitete A.________ am 10. November 2016 per Mail an die angebliche Cleam Immobilien AG weiter und wurde von dieser angewiesen, demzufolge den höchstmöglichen Betrag zu beziehen und zu versuchen, den Restbetrag bei einer anderen, grösseren Filiale abzuheben.