Als beweismässig erstellt und unbestritten erachtet das Gericht, dass die Abbuchung der CHF 125‘910.00 vom Konto der Napf-Kräuter GmbH ohne Wissen und ohne Einverständnis dieser Gesellschaft bzw. von deren Geschäftsführern Brigitte Theiler und Martin Theiler erfolgte. Einer unbekannten Täterschaft war es gelungen, mittels des sich auf dem Computer der Napf-Kräuter GmbH bzw. von Brigitte Theiler befindlichen Trojaners „RETEFE“ am 9. November 2016 eine E-Banking-Sitzung zu übernehmen und unbemerkt die Geldtransaktion auf das Konto von A.________ auszulösen.