Am späten Nachmittag des 9. November 2016 kündigte die angebliche Franziska Riethmann A.________ an, dass eine Zahlung der Napf-Kräuter GmbH über CHF 125‘910.00 auf sein Konto eingehen werde, die er am Folgetag in bar abheben müsse. Die Gutschrift erfolgte wie angekündigt mit Valuta 10. November 2016 auf dem Konto von A.________. Als beweismässig erstellt und unbestritten erachtet das Gericht, dass die Abbuchung der CHF 125‘910.00 vom Konto der Napf-Kräuter GmbH ohne Wissen und ohne Einverständnis dieser Gesellschaft bzw. von deren Geschäftsführern Brigitte Theiler und Martin Theiler erfolgte.